Hafen

Exqisite Nachbarschaft

CITY SPORTHAFEN

Hamburg

HAFEN INFORMATIONEN

Der City Sporthafen ist ein Gasthafen mit ca. 80 - 120 Liegeplätzen für Schiffe bis ca. 50 m Länge. Der Tiefgang der Yachten kann zwischen 2,50 m und 4 m betragen. In der Regel stehen freie Plätze für Yachten bis 20 m Länge zur Verfügung. Der Hafen ist schwellgeschützt und verfügt über moderne Sanitäranlagen mit Duschen. Stromversorgung ist an jedem Liegeplatz zu finden. Der Landzugang zum Hafen wird nachts verschlossen, Gäste erhalten beim Hafenmeister einen Code für die Schließanlage.
Die Gastronomie auf dem Feuerschiff steht den Gästen des City Sporthafen offen.

Der City Sporthafen Hamburg ist ein Gasthafen. Gäste müssen sich umgehend beim Hafenmeister melden. Es gilt die unter Bekanntmachungen ausgehängte Hafenordnung.

Hafengeburtstag

Interessenten zur Teilnahme am Hafengeburtstag können sich in der Zeit vom 01.03. bis 31.03. beim Hamburger Segler-Verband e.V. , beim Hamburger Motorboot Verband e.V. oder beim Hafenmeister des City Sporthafen Hamburg e.V. anmelden.

Bei Zusage verpflichtet sich der Lieger, an den Veranstaltungen der Organisatoren zum Hafengeburtstag teilzunehmen.

In der Zeit des Hafengeburtstages werden keine Liegegebühren erhoben.

Nicht angemeldete und nicht genehmigte Gäste können in dieser Zeit unseren Hafen nicht nutzen.

Liegegebühren | LüA / pro laufenden Meter - Stand: 01.01.2019
Liegegebühren 2,20 € pro Tag, in der Zeit vom 01.04. - 31.10.
Liegegebühren 1,10 € pro Tag, in der Zeit vom 01.11 - 31.03.
Liegegebühren Katamarane & Trimarane Faktor x 1.1/2
Kurzzeitiges Liegen 1/2 Tagegebühr
Strom 0,60 € pro kWh
Wasser nach Verbrauch, 1t = 12,-- €, kleinere Mengen kostenfrei
Duschen 1,-- €
Rabatt 7 Tage liegen - 6 Tage bezahlen

Großyachten/ Großsegler
Liegegebühren | LüA / pro laufenden Meter - Stand: 01.05.2020
22,5 m bis 29,9 m 3,00 € pro Tag
30,0 m bis 39,9 m 5,00 € pro Tag
ab 40,0 m 7,00 € pro Tag
HAfenmeister

HAFENMEISTER:
Rainer Timm

Kontaktdaten:
CITY SPORTHAFEN HAMBURG
Vorsetzen
20459 Hamburg

tel.: +49 40 36 42 97
mobil: 0170 80 52 004
email:

Hafenbetriebsordnung

City Sporthafen Hamburg e.V.

1. Gegenseitige Rücksichtnahme

Ein geordneter Ablauf des Yachthafenbetriebes ist nur möglich durch Mitwirkung aller Beteiligten und durch größte gegenseitige Rücksichtnahme sowohl im Hafen selbst als auch auf den Landanlagen.

Der Hafen ist eingebettet im Gesamthafenbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg, die gewerbliche Schiffahrt hat ihre eigene Betriebsform und die Sportschiffahrt muß sich darauf einstellen. Die in dieser Hafenbetriebsordnung gegebenen Hinweise und Anordnungen sind daher genauestens zu beachten.

2. Vorstand und Hafenmeister

Der Hafenmeister handelt im Auftrag und in Vertretung des Vorstandes. Der Hafenmeister ist nur zu Dienstleistungen verpflichtet, die im lnteresse des CSH liegen. Er hat Inkasso-Vollmacht für das Hafengeld und sonstige Gebühren gem. Preisliste.

3. Haftung

Die Benutzung der Yachthafenanlagen, jeglicher Transport, das Legen und Setzen von Masten, Spieren und anderen Zubehörteilen sowie das Kranen geschieht deshalb ausschließlich auf eigene Gefahr und Risiko. Das Krann'siko liegt auch dann beim Eigentümer und Besitzer, wenn es in der Zusammenarbeit mit dem Hafenmeister des CSH und mit Geräten, die der CSH vorhält, vorgenommen wird.

Der CSH haftet in jedem Fall nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihres Hafenmeisters oder eines Beauftragten. Yachteigentümer und Besitzer haften für alle Schäden, die sie oder ihre Hilfskräfte bezw. ihre Beauftragten dem CSH zufügen. Für die Unterrichtung solcher Hilfskräfte oder Beauftragten über die betreffenden Regeln der Hafenbetriebsordnung sind die Yachteigentümer— und besitzer verantwortlich.

4. Gäste

Der CSH ist ein Gasthafen.

  • Gäste müssen sich umgehend beim Hafenmeister melden.
  • Für die Benutzung der Hafeneinrichtung zahlen sie ein Hafengeld, das in der Gebührenordnung festgelegt ist. Ein- und Auslauftag werden zusammen als ein Tag berechnet. Das Hafengeld ist täglich beim Hafenmeister zu bezahlen. Bei längerer Liegezeit kann eine andere Zahlung vereinbart werden. Höhe des Hafengeldes: siehe Gebührenordnung des CSH.
5. Vertäuung
  • Der Liegeplatzbenutzer ist für eine ordnungsgemäße Vertäuung der Yacht verantwortlich.
  • Es darf nur Tauwerk benutzt werden - nicht jedoch Stahlseil oder Ketten (Feuergefahr).
  • Was als ordnungsgemäß anzusehen ist, entscheidet im Zweifelsfall der Hafenmeister.
  • Teile der Yacht oder der Takelage dürfen den Fußweg über den Schlengel nicht einengen.
  • Zum Festmachen dürfen nur die dafür vorgesehenen Klampen und Poller benutzt werden, keinesfalls Halterungen der Rettungsgeräte, Wasserteitungen, Lichtmasten, E-Anschlußpfosten u.ä.
6. Fahrregeln im Hafen

Es gelten im Yachthafen grundsätzlich die Regeln der Seeschiffahrtsstraßenordnung. Der Vorstand empfiehlt jedoch das Fahrverhalten den beengten Raumverhältnissen anzupassen. Derjenige, der nach Lage der Dinge sowie nach Größe und Manövrierfähigkeit seiner Yacht am besten ausweichen kann, sollte dieses rechtzeitig und deutlich tun. Segelnde Kleinboote müssen ein- und auslaufenden größeren Yachten rechtzeitig und deutlich aus dem Weg gehen.

  • Einlaufende Yachten haben laut Seeschiffahrtsstraßenordnung Vorfahrt vor auslaufenden.
  • Das An- und Ablegen unter Segeln hat zu unterbleiben, wenn die Möglichkeit besteht, die Maschine zu benutzen.
  • Auch das unnötige Hin- und Herfahren unter Segeln hat zu unterbleiben.
  • Die Höchstgeschwindigkeit im Hafen beträgt 3 kn.
  • Das Angeln und Surfen ist im Hafen nicht erlaubt.
7. Yachtnamen

Um dem Hafenmeister eine Überwachung der Yachten zu ermöglichen, mußjede Yacht, auch ein Bei-oder Kleinstboot, einen Namen deutlich sichtbar tragen.

8. Entsorgung

Jegliche Verschmutzung des Hafenbeckens ist untersagt. WC ohne Schmutztanks dürfen im Hafen nicht benutzt werden.

Für die Aufnahme von Abfall stehen Müllcontainer zur Verfügung.

Für die Abgabe von Altöl und Bilgenwasser stehen Einrichtungen des Hafens Hamburg zur Verfügung. ÖI- und andere Verschmutzungen sollten - möglichst unter Nennung von Zeugen - sofort dem Hafenmeister gemeldet werden.

9. Beiboote, Radfahren

Eine Vertäuung von Beibooten am Liegeplatz ist nur erlaubt, wenn kein Nachbar hierdurch gestört oder die Manövrierfähigkeit seiner Yacht dadurch behindert wird.

Das Radfahren auf den schwimmenden Stegen ist nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für den Hafenmeister.

10. Motoren in Fahrt und am Liegeplatz

Das Motoren im Hafen ist auf das unerläßliche Mindestmaß zu beschränken.
Kleinstboote mit Außenbordmotoren sollen im Hafen nicht benutzt werden, auch nicht von Kindem.

Eine Belästigung durch Aggregate zur Stromerzeugung sowie durch längeres Laufenlassen von Motoren im Stand ist grundsätzlich nicht gestattet. Auf Anfordern von Liegeplatznachbarn oder dem Hafenmeister sind Motor oder Aggregat (auch Werkzeug) sofort abzustellen.

11. Handkarren

Zur Beförderung von Lasten zwischen Land und Schiff stehen zweirädrige Transportkarren zur Verfügung. Diese Karren dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke benutzt werden und auch nur dann, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

Sie müssen sofort entladen und an die bezeichneten Abstellplätze zurückgebracht werden.

Es ist untersagt, mit Handkarren das Gelände des Yachthafens zu verlassen.

12. Vorhandene Feuerschutzeinrichtungen und Verantwortlichkeiten
  • Zur Bekämpfung von Feuergefahr stehen gekennzeichnete Feuerschutzeinrichtungen zur Verfügung
  • Bei der Erkennung eines Feuers ist sofort der Hafenmeister oder die Feuerwehr zu benachrichtigen
  • Jeder anwesende Wassersportler ist zu sofortiger Hilfe bei der Bekämpfung eines Brandes verpflichtet
  • Er hat die Anweisungen des Hafenmeisters oder der Feuenlvehr zu befolgen
13. Preisliste

Alle Mieten und Gebühren, die an den CSH gezahlt werden müssen, sind in einer Preisliste zusammengefaßt. Diese wird bei Bedarf neu herausgegeben und ist für alle Gäste ein verbindlicher Teil der Hafenbetriebsordnung. Sie wird öffentlich ausgehängt.

14. sonstige Bestimmungen

Nichtbefolgen der Bestimmungen der Hafenbetriebsordnung kann den Ausschluß aus dem Gastrecht des CSH zur Folge haben.
Beschwerden müssen schriftlich an den Vorstand des City Sporthafens Hamburg e.V. gerichtet werden.

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